Netzzugang
Netzzugangsbewilligung und Konzession
Die Infrastruktur der Museumsbahn SEHR & RS können nur EVU benützen, die über eine gültige schweizerische Netzzugangsbewilligung und, soweit sie Personenbeförderungsleistungen erbringen wollen, über eine gültige schweizerische Konzession verfügen. Das EVU informiert die SEHR & RS unverzüglich über jedes Ereignis, das die Gültigkeit ihrer Netzzugangsbewilligung und/oder ihrer Konzession beeinflusst oder beeinflussen könnte.
Rollmaterial
Das EVU setzt nur Fahrzeuge ein, welche die zuständigen Instanzen zugelassen haben. Es ist für einen einwandfreien Unterhalts- und Betriebszustand der eingesetzten Betriebsmittel verantwortlich.
Personal
Das EVU ist verantwortlich, dass das eingesetzte Personal den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Leistungen der SEHR & RS
Die Leistungen des SEHR & RS gliedern sich in Basis-, Zusatz- und Serviceleistungen gemäss Leistungskatalog.
Die Infrastrukturkonzession welche die Stiftung SEHR&RS besitzt, beinhaltet keine Betriebspflicht.
Grenzübertritt
Auf grenzüberschreitenden Zügen findet keine Zollabfertigung statt, daher ist nur das Verbringen von Waren im Rahmen der Zollfreigrenzen erlaubt. Für den Grenzübertritt sind gültige Grenzübertrittspapiere erforderlich.
Ansprechstelle für Trassenbestellungen
Museumsbahn SEHR&RS, Betriebsleitung
Stephan Birchmeier
+41 (0)79 225 49 26
bahn@etzwilen-singen.ch